Halteverbot beantragen für einen reibungslosen Umzug
Ein Umzug ist in Großstädten wie Berlin aufgrund der beengten Verhältnisse stressig. Damit Sie mit dem Umzugswagen einen Parkplatz sicher und die Umzugshelfer kurze Strecken haben, lohnt es sich, eine Halteverbotszone als Umzugshilfe zu beantragen. Wir haben die wichtigsten Informationen zu diesem Thema für Sie zusammengefasst.
Braucht man bei jedem Umzug eine Halteverbotszone?
Nein, es ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, eine Halteverbotszone zu beantragen. In Berlin ist die Parkplatzsituation jedoch in vielen Gegenden kritisch. Hier erleichtert Ihnen ein Halteverbot als Umzugshilfe die Arbeit ungemein. Die Umzugshelfer haben kurze Transportwege und sind schneller fertig. Insbesondere bei Umzugsunternehmen, die den Aufwand für ihre Umzugshelfer nach Zeit abrechnen, bedeutet dies auch eine Kostenersparnis.
Wie ist der zeitliche Ablauf beim Beantragen der Halteverbotszone?
Es ist ratsam, das Halteverbot mindestens vierzehn Tage vor dem geplanten Termin zu beantragen. Das Straßenverkehrsamt ist hierfür Ihr erster Ansprechpartner. In einigen Gemeinden müssen Sie sich an das Landratsamt oder das Bezirksamt wenden.
Die Schilder für die Halteverbotszone müssen zwei bis vier Tage vorher aufgestellt werden. So können sich Anwohner auf das Halteverbot einstellen und parkende Fahrzeuge bekommen die Gelegenheit, sich zu entfernen.
Wer darf den Antrag stellen?
Den Antrag können Sie selber stellen, Sie brauchen keine Firma als Umzugshilfe zu beauftragen. Für den Antrag und das Einrichten des Halteverbotes müssen Sie folgende Schritte veranlassen:
- Stellen Sie einen Antrag bei der zuständigen Behörde; in Berlin üblicherweise das Straßenverkehrsamt
- Suchen Sie sich einen geeigneten Platz für das Halteverbot. Eine Breite von vier bis fünf Metern ist ideal
- Achten Sie auf Sicherheit für ihre Umzugshelfer und andere Verkehrsteilnehmer und darauf, den Verkehr nicht zu sehr zu behindern
- Sorgen Sie für das Aufstellen und Abbauen der Schilder und fertigen Sie ein Aufstellungsprotokoll für die Behörde an
Beachten Sie, dass Sie für eventuelle Schäden, die durch Ihr Halteverbot entstehen, haftbar gemacht werden können. Eine bequeme und haftungsfreie Alternative ist es, eine Firma als Umzugshilfe mit dem Einrichten des Halteverbotes zu beauftragen. Bei vielen Umzugsfirmen in Berlin ist dies als Einzelleistung buchbar.
Welche Kosten sind damit verbunden?
Die Kosten variieren je nach Region. Für den Antrag werden bis zu 40 Euro fällig, die Schildermiete liegt bei bis zu 15 Euro je Tag. Für ein eintägiges Halteverbot müssen Sie mit ca. 50 Euro rechnen.
Beauftragen Sie eine Umzugsfirma, kommt noch eine Servicegebühr hinzu, die in Berlin je nach Unternehmen bei ca. 60 – 140 Euro liegen kann.
Ist es erlaubt, selbst eine Halteverbotszone als Umzugshilfe einzurichten?
Die Idee ist sicherlich verlockend: Mit Hilfe Ihrer Umzugshelfer, zwei Stühlen und etwas Flatterband ist ein Halteverbot ruckzuck eingerichtet. Allerdings kann dies als gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr gesehen werden, was nach § 315b StGB strafbar ist. Sparen Sie sich Ärger und Kosten und halten Sie den offiziellen Weg ein.
Was tun, wenn jemand trotzdem in der Halteverbotszone parkt?
In diesem Fall rufen Sie die Polizei an. Diese wird versuchen, den Halter ausfindig zu machen und kann das Fahrzeug gegebenenfalls abschleppen lassen. Die Kosten gehen zulasten des Falschparkers.